Mit den Menschen 
für die Menschen
 in unserer Gemeinde

  
Neuburg, Siggelkow, Groß Pankow, 
Klein Pankow und Redlin

Unser Verein

Am 11. Juni 2013 wurde in der Gemeinde Siggelkow der gemeinnützige Verein „Zukunft Gemeinde Siggelkow“ gegründet. Stand Januar 2025 hat der Verein 62 Mitglieder (Stand Januar 2025).

Der Verein ist aus einer im Mai 2011 gegründeten Bürgerinitiative hervorgegangen, die sich das Ziel gestellt hatte, in engem Zusammenwirken mit der Gemeindevertretung sowie kompetenten regionalen Akteuren Organisationsformen, Methoden und Projekte zu entwickeln, wie man den negativen Auswirkungen des demographischen Wandels – besonders in ländlichen Raum - wirkungsvoller entgegentreten und so die wirtschaftliche, soziale und ökologische Stabilität des ländlichen Siedlungssystems zurückgewinnen und festigen kann.

Gemeinnütziger Verein 
„Zukunft Gemeinde Siggelkow e.V."

Vereinssatzung
 

§ 1 Name und Sitz
Der Name des Vereins lautet „Zukunft Gemeinde Siggelkow e.V.". Der Sitz des Vereins befindet sich in Siggelkow. Der Verein ist in das Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichtes in Schwerin unter VR 6507 eingetragen. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.


§ 2 Zweck und Aufgaben des Vereins
Der Verein „Zukunft Gemeinde Siggelkow e.V." verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Ziele, wobei insbesondere die Förderung
- der Jugend- und Altenhilfe 
- der Bildung und Erziehung
- der Kunst und Kultur
- des Feuerschutzes
- des Wohlfahrtswesens
- der Heimatpflege und Heimatkunde
- des traditionellen Brauchtums, sowie
- des bürgerschaftlichen Engagements zu Gunsten gemeinnütziger Zwecke
seine Tätigkeit bestimmen.

Dabei gilt:
a) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Ziele
b) Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
c) Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.
d) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.


§ 3 Mitgliedschaft im Verein
Ordentliches Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person ab 16 Jahren werden. Der Vereinsbeitritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber mindestens einem Mitglied des Vorstands. Der Beitritt wird ab dem auf die Einreichung folgenden Kalendermonat wirksam, sofern der Vorstand nicht innerhalb eines Monats dem Beitritt widerspricht.


§ 4 Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand. Je nach Notwendigkeit oder Zweckmäßigkeit können thematische oder Ortsteil bezogene Arbeitsgruppen gebildet werden, die ebenfalls an die Gemeinnützigkeit im Sinne des & 2 sowie an die Beschlüsse der Mitgliederversammlung und die Entscheidungen des Vorstandes gebunden sind.
 

§ 5 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie ist durch den Vorstand mindestens einmal pro Jahr durch schriftliche Einladung einzuberufen. Mit der Einladung ist die Tagesordnung mitzuteilen und sie ist mindestens 2 Wochen vor dem Versammlungstermin zuzustellen. Soweit frist- und formgerecht eingeladen worden ist, gilt die Mitgliederversammlung als beschlussfähig, wenn mindestens 1/3 der Mitglieder anwesend sind.
Über die Mitgliederversammlung und deren Beschlüsse ist eine Niederschrift anzufertigen, die durch den Vorsitzenden und ein weiteres Vorstandsmitglied zu unterzeichnen ist.


§ 6 Aufgaben der Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung nimmt beschlussmäßig zu folgenden Bereichen Stellung:
a ) Satzungsänderungen und -ergänzungen
b) Wahl des Vorstandes und des Rechnungsprüfers
c) Verabschiedung strategischer Aufgabenstellungen und Bewertung von grundlegenden Arbeitsergebnissen
d) Entlastung des Vorstandes
e) Beitragsordnung des Vereins
Für die Beschlussfassung über Satzungsänderungen und -ergänzungen ist eine 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich. Für alle anderen Entscheidungen genügt die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Jedes Mitglied besitzt eine Stimme.


§ 7 Der Vorstand
Der Vorstand vertritt gerichtlich und außergerichtlich den Verein. Er besteht aus
- dem Vorsitzenden,
- dem stellvertretenden Vorsitzenden,
- und dem Kassierer.
Der Vorstand wird für die Dauer von 2 Jahren von der Mitgliederversammlung gewählt. Bei Bedarf können aus der Mitte der Versammlung weitere Vereinsmitglieder als gleichberechtigte Vorstandsmitglieder gewählt werden. Die Geschäfte des Vereins werden arbeitsteilig durch die Vorstandsmitglieder geführt, jedes Vorstandsmitglied ist allein für den Verein vertretungsberechtigt.
Vorstandssitzungen finden mindestens einmal im Jahr statt. Im Übrigen legt der Vorstand Anzahl und Themen der Vorstandssitzungen in eigener Verantwortung fest. Zu den Vorstandssitzungen ist ebenfalls 2 Wochen vorher einzuladen.
Entscheidungen des Vorstandes werden mit einfacher Stimmenmehrheit beschlossen.


§ 8 Beiträge
Die Mitgliederversammlung kann beschließen, Mitgliedsbeiträge zu erheben, die in einer gesondert zu beschließenden Beitragsordnung festgelegt werden.


§ 9 Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch
- Tod,
- Austritt oder
- Ausschluss
Der Austritt ist jederzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber mindestens einem Vorstandsmitglied möglich und wird zum Ende des laufenden Kalendermonats wirksam. Der Ausschluss auf Grund schwerwiegender Verstöße gegen die Satzung kann durch die Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit beschlossen werden. Sollte ein Mitglied trotz schriftlicher Mahnung mit mehr als drei Monatsbeiträgen im Rückstand sein, kann der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit ebenfalls den Ausschluss beschließen.


§ 10 Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann nur durch die Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit beschlossen werden. Sofern sie nichts anderes beschließt, werden der Vorsitzende und sein Stellvertreter gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren des Vereins.
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt sein Vermögen an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft, die gemeinnützige Ziele im Sinne des §2 dieser Satzung verfolgt.


Siggelkow, den 16. Oktober 2021

Kati Panzer
Vorsitzende

Angelika Lübcke
Kassenwart

Kathrin Stenzel-Pflughaupt
stellvertretende Vorsitzende

 

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